Newsletter Nr. 5
Anmeldung von Prämienrückforderungen Im Zusammenhang mit dem Stichtag zur Anmeldung Ihrer Forderungen am 1. September 2018 möchten wir alle ehemaligen Versicherungsnehmer, welche einen Anspruch auf eine anteilige („pro rata temporis“) Rückerstattung ihrer bezahlten Prämien haben könnten, wie folgt informieren: Keine automatische Forderungsanmeldung Gemäss Art. 161 Abs. 5 VersAG gelten die aus den Büchern des Versicherungsunternehmens […]