Newsletter Nr. 5

Anmeldung von Prämienrückforderungen

Im Zusammenhang mit dem Stichtag zur Anmeldung Ihrer Forderungen am 1. September 2018 möchten wir alle ehemaligen Versicherungsnehmer, welche einen Anspruch auf eine anteilige („pro rata temporis“) Rückerstattung ihrer bezahlten Prämien haben könnten, wie folgt informieren:

Keine automatische Forderungsanmeldung

Gemäss Art. 161 Abs. 5 VersAG gelten die aus den Büchern des Versicherungsunternehmens feststellbaren Versicherungsforderungen als angemeldet.

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass aus den Büchern der Gable Insurance AG in Konkurs keine Forderungen von Versicherungsnehmern hinreichend feststellbar sind. Aus diesem Grund kann insbesondere keine automatische Registrierung der Prämienrückforderungen erfolgen.

Wir bitten Sie deshalb, Ihre Prämienrückforderung zusammen mit den erforderlichen Beweisunterlagen (auf eigene Initiative) direkt mittels elektronischem Formular zu registrieren. Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben des Formulars.

Um Fehler bei der Berechnung der Prämienrückforderung zu vermeiden, weisen wir Sie nochmals gerne darauf hin, dass Ihr Versicherungsvertrag von Gesetzes wegen per 16. Dezember 2016 aufgelöst wurde. Damit ist der 16. Dezember 2016 der Stichtag zur Berechnung des rückforderungsberechtigten Anteils an der Prämie.