Die Konkurseröffnung bewirkt den Entzug der Bewilligung für die Gable Insurance AG zur Ausübung einer weiteren Versicherungstätigkeit. Jeder Versicherungsnehmer ist durch diesen Entzug der Bewilligung berechtigt, den Versicherungsvertrag mit der Gable Insurance AG sofort zu kündigen. Ohne Wahrnehmung dieses Kündigungsrechts erlischt der Versicherungsvertrag vier Wochen nach der Bekanntmachung der Konkurseröffnung, welche am 18.11.2016 stattgefunden hat. Die Versicherungsverträge mit der Gable Insurance AG erlöschen somit spätestens am 16.12.2016. Für danach eintretende Schadensfälle dürfte ein Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet sein.
Den Versicherungsnehmern wird dringend empfohlen, ihren Versicherungsschutz zu prüfen und je nach Umständen für einen neuen Versicherungsschutz besorgt zu sein.
Mit Konkurseröffnung am 17.11.2016 wurde der Gable Insurance AG die freie Verfügung über ihre Vermögenswerte entzogen. Durch die Konkurseröffnung sind alle Versicherungsverträge erfasst. Sämtliche Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer der Gable Insurance AG aus ihren Versicherungsverträgen sind durch die Konkurseröffnung betroffen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Versicherungsnehmer seit Konkurseröffnung Gläubiger der konkursiten Versicherungsgesellschaft sind, falls sie dieser gegenüber aus dem Versicherungsvertrag eine Forderung haben. Die Forderungen der Versicherungsnehmer können entweder in den noch nicht verbrauchten Prämien oder in der Deckung von Schadensfällen bestehen.
Die Forderungen der Versicherungsnehmer werden im Konkursverfahren privilegiert behandelt, sofern sie aus einem Schadenfall entstanden sind. Ansprüche auf Rückerstattung noch nicht verbrauchter Prämien werden privilegiert behandelt, sofern der Versicherungsvertrag vor Eröffnung des Konkursverfahrens aufgehoben wurde. Forderungen auf Rückerstattung noch nicht verbrauchter Prämien, die aufgrund der Eröffnung des Konkursverfahrens und damit zu diesem Zeitpunkt bzw. nach diesem Zeitpunkt entstanden sind, stellen keine privilegierten Versicherungsforderungen dar. Sie werden als Konkursforderungen der vierten Klasse behandelt.
Personen, die nicht Versicherungsnehmer sind, aber als Versicherte oder Begünstigte gegenüber der Gable Insurance AG eine Forderung aus einem Versicherungsvertrag haben, sind seit der Konkurseröffnung ebenfalls Gläubiger der konkursiten Versicherungsgesellschaft. Ihre Forderungen werden im Konkursverfahren privilegiert behandelt, da sie aus einem Schadenfall entstanden sind. Dasselbe gilt für geschädigte Dritte, sofern sie ein direktes Klagerecht gegen die Gable Insurance AG haben.
Das aus den Versicherungsprämien angehäufte Konkursvermögen stellt eine Sondermasse dar, aus der die privilegierten Versicherungsforderungen vorrangig befriedigt werden. Die nicht-privilegierten Konkursforderungen werden erst befriedigt, wenn die privilegierten Versicherungsforderungen vollständig gedeckt sind. Personen mit privilegierten Versicherungsforderungen müssen untereinander gleichbehandelt werden.
Die im Konkursverfahren angemeldeten Forderungen, seien es privilegierte Versicherungsforderungen oder nicht-privilegierte Konkursforderungen, können vorläufig und bis auf weiteres nicht befriedigt werden. Die Masseverwalterin hat zuerst das Konkursvermögen festzustellen. In der Folge muss sie Aktiven einbringlich machen. Gleichzeitig sind die Schulden festzustellen, was durch die Prüfung der angemeldeten Forderungen geschieht. Da dieser Prozess bei einer grossen Zahl von Versicherungsnehmern und weiteren Personen mit Forderungen aus Versicherungsverträgen und damit potentiellen Gläubigern der Konkursitin viel Zeit in Anspruch nehmen wird, kann der genaue Stand des Konkursvermögens derzeit nicht festgestellt werden. Daher ist derzeit eine Beurteilung unmöglich, in welchem Umfang (Konkursquote) die Gläubiger der Konkursitin befriedigt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bearbeitungsstadium sich Schadenfälle befinden. Unabhängig davon, ob ein Schadenfall bereits reguliert (aber noch nicht bezahlt) wurde oder ob ein Schadenfall noch gar nicht entstanden ist, sind alle Forderungen aus Versicherungsverträgen innerhalb der jeweiligen Klasse gleich zu behandeln. Privilegierte Versicherungsforderungen geniessen allerdings absoluten Vorrang vor allen anderen Forderungen. Sie haben ein Vorrecht auf abgesonderte Befriedigung aus der besonderen Befriedigungsmasse (Sondermasse).
Sie können wie bis anhin Ihren Schaden bei Ihrem Broker anmelden. Sollte dies aus irgend einem Grund nicht möglich sein, melden Sie Ihren Schaden bitte unter der Email-Adresse Gable.Claims@Enstargroup.com an.
Sollte Ihre Forderung (anerkannter Schaden oder Prämienrückerstattung) nicht durch eine Auffangeinrichtung in Ihrem Land entschädigt werden, melden Sie diese bitte mit dem elektronischen Forderungsformular auf unserer Web-Site www.gableinsurance.li an.
Der Konkurs der Gable Insurance AG betrifft etwa 130’000 Versicherungsnehmer. Die Masseverwalterin ist dazu verpflichtet, einerseits alle berechtigten Gläubiger zu identifizieren und andererseits alle Aktiven der Gesellschaft sicherzustellen. Dies wird viel Zeit in Anspruch nehmen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Aussage dazu zu machen, wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird.
Die Antwort auf diese Frage hängt zunächst davon ab, ob Sie eine Versicherungsforderung geltend machen. Eine Forderung stellt dann eine Versicherungsforderung dar, wenn Sie als Versicherungsnehmer, Begünstigter, Versicherter oder Dritter mit einem direkten Klagerecht gegen das Versicherungsunternehmen eine aus einem Schadenfall entstandene Forderung geltend machen oder wenn Ihre Forderung eine geschuldete Prämie aus einem vor der Eröffnung des Konkursverfahrens aufgehobenen Versicherungsvertrag betrifft. Versicherungsforderungen sind privilegierte Forderungen. Das heisst, dass sie vor allen anderen Forderungen befriedigt werden.
Handelt es sich bei Ihrer Forderung um eine Forderung auf Rückerstattung noch nicht verbrauchter Prämien, die aufgrund der Eröffnung des Konkursverfahrens und damit zu bzw. nach diesem Zeitpunkt entstanden ist, stellt sie keine privilegierte Versicherungsforderung, sondern eine Konkursforderung der vierten Klasse dar. Die nicht-privilegierten Konkursforderungen werden erst befriedigt, wenn die privilegierten Versicherungsforderungen vollständig gedeckt sind.
Ob Ihre Forderung bezahlt werden kann und mit welcher Quote, hängt ausserdem davon ab, ob die verbliebenen Aktiven der Gesellschaft dafür ausreichen werden. Leider kann zum heutigen Zeitpunkt dazu noch keine Aussage gemacht werden.
Das hängt davon ab, welche Art von Versicherung Sie bei der Gable Insurance AG abgeschlossen haben und in welchem Land Sie domiziliert sind.
Eine entsprechende Übersicht der verschiedenen Garantiefonds finden Sie auf unserer oben erwähnten Web-Seite unter „Nationale Auffangeinrichtungen“.
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