Für Broker: Darf Verrechnung erklärt werden?

Gemäss den Informationen, die der Masseverwalterin aktuell zur Verfügung stehen, haben die Versicherungsvermittler die Prämien der Versicherungsnehmer vereinnahmt. Die Versicherungsprämien stellen einen Vermögenswert der Konkursmasse dar und stehen damit der Konkursitin zwecks gleichmässiger Verteilung an die Gläubiger zu. Die Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, diese Vermögenswerte zurückzubehalten bzw. mit eigenen Forderungen zu verrechnen oder gar zur Begleichung von Schadensfällen zu verwenden. Die Versicherungsvermittler sind aufgefordert, Abrechnungen vorzulegen und die Rückführung der Vermögenswerte an die Konkursitin in die Wege zu leiten.