MEMORANDUM Nr. 1 an Broker

Was ist die rechtliche Situation der Versicherungsnehmer?

Mit Konkurseröffnung am 17.11.2016 wurde der Gable Insurance AG die freie Verfügung über ihre Vermögenswerte entzogen. Durch die Konkurseröffnung sind alle Versicherungsverträge erfasst. Sämtliche Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer der Gable Insurance AG aus ihren Versicherungsverträgen sind durch die Konkurseröffnung betroffen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Versicherungsnehmer seit Konkurseröffnung Gläubiger der konkursiten Versicherungsgesellschaft sind, falls sie dieser gegenüber aus dem Versicherungsvertrag eine Forderung haben. Die Forderungen der Versicherungsnehmer können entweder in den noch nicht verbrauchten Prämien oder in der Deckung von Schadensfällen bestehen.

Die Forderungen der Versicherungsnehmer werden im Konkursverfahren privilegiert behandelt. Das aus den Versicherungsprämien angehäufte Konkursvermögen stellt eine Sondermasse dar, aus der die Versicherungsforderungen befriedigt werden. Die Versicherungsnehmer müssen mit ihren Versicherungsforderungen im Konkurs gleich behandelt werden.

Folge dieses Gleichbehandlungsgebots ist es, dass Forderungen der Versicherungsnehmer vorläufig und bis auf weiteres nicht befriedigt werden können. Die Masseverwalterin hat zuerst das Konkursvermögen festzustellen. In der Folge muss sie Aktiven einbringlich machen. Gleichzeitig sind die Schulden festzustellen, was durch die Prüfung der angemeldeten Forderungen geschieht. Da dieser Prozess bei einer grossen Zahl von Versicherungsnehmern und damit potentiellen Gläubigern der Konkursitin viel Zeit in Anspruch nehmen wird, kann der genaue Stand des Konkursvermögens derzeit nicht festgestellt werden. Daher ist derzeit eine Beurteilung unmöglich, in welchem Umfang (Konkursquote) die Gläubiger der Konkursitin befriedigt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bearbeitungsstadium sich Schadenfälle befinden. Unabhängig davon, ob ein Schadenfall bereits reguliert (aber noch nicht bezahlt) wurde oder ob ein Schadenfall noch gar nicht entstanden ist, sind alle Forderungen aus Versicherungsverträgen gleich zu behandeln. Eine Bevorzugung und Benachteiligung einzelner Gläubiger steht unter Strafe.

Was ist das Schicksal der Versicherungsverträge / Policen?

Die Konkurseröffnung bewirkt den Entzug der Bewilligung für die Gable Insurance AG zur Ausübung einer weiteren Versicherungstätigkeit. Jeder Versicherungsnehmer ist durch diesen Entzug der Bewilligung berechtigt, den Versicherungsvertrag mit der Gable Insurance AG sofort zu kündigen. Ohne Wahrnehmung dieses Kündigungsrechts erlischt der Versicherungsvertrag vier Wochen nach der Bekanntmachung der Konkurseröffnung, welche am 18.11.2016 stattgefunden hat. Die Versicherungsverträge mit der Gable Insurance AG erlöschen somit spätestens am 16.12.2016. Für danach eintretende Schadensfälle dürfte ein Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet sein.

Den Versicherungsnehmern wird dringend empfohlen, ihren Versicherungsschutz zu prüfen und je nach Umständen für einen neuen Versicherungsschutz besorgt zu sein.

Wie soll die Kundenbetreuung bzw. Schadenbearbeitung erfolgen?

Die Entscheidung, ob, in welcher Form und von wem pendente oder neu eintretende Schadenfälle von Versicherungsnehmern bearbeitet und abgewickelt werden, ist noch nicht getroffen worden. Die von der Gable Insurance AG erteilten Aufträge sind mit Konkurseröffnung erloschen. Neue Verträge können nur mit der Masseverwalterin geschlossen werden.

Darf Verrechnung erklärt werden?

Gemäss den Informationen, die der Masseverwalterin aktuell zur Verfügung stehen, haben die Versicherungsvermittler die Prämien der Versicherungsnehmer vereinnahmt. Die Versicherungsprämien stellen einen Vermögenswert der Konkursmasse dar und stehen damit der Konkursitin zwecks gleichmässiger Verteilung an die Gläubiger zu. Die Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, diese Vermögenswerte zurückzubehalten bzw. mit eigenen Forderungen zu verrechnen oder gar zur Begleichung von Schadensfällen zu verwenden. Die Versicherungsvermittler sind aufgefordert, Abrechnungen vorzulegen und die Rückführung der Vermögenswerte an die Konkursitin in die Wege zu leiten.