Gable Insurance  AG in Konkurs


Newsletter Nr. 17

Was ist das Ergebnis der am 26.05.2023 fortgesetzten Allgemeinen Prüfungstagsatzung vor dem Fürstlichen Landgericht?

Am 26.05.2023 fand vor dem Landgericht in Vaduz im Konkursverfahren der Gable Insurance AG i.K. (Gable) der vierte Gerichtstermin (fortgesetzte Allgemeine Prüfungstagsatzung) statt. Die Masseverwalterin konnte gegenüber dem Gericht eine Erklärung zur Richtigkeit und Rangordnung von weiteren 915 angemeldeten Forderungen (Schaden- und Prämienrückforderungen) abgeben. Zusammengenommen ergeben sie eine angemeldete Forderungssumme in Höhe von CHF 111.3 Mio., wovon CHF 100.5 Mio. auf (privilegierte) Versicherungsforderungen und CHF 10.8 Mio. auf (nicht-privilegierte) Konkursforderungen entfallen.

Die Masseverwalterin konnte 678 Forderungen im Umfang von CHF 96.2 Mio. vollständig anerkennen, wohingegen sie 237 Forderungen in Höhe von CHF 15.1 Mio. teilweise oder vollständig bestreiten musste. 76 dieser Forderungen wurden zusätzlich hinsichtlich der Rangordnung/Klasse bestritten. Zudem mussten 53 dem Betrag nach anerkannte Forderungen hinsichtlich der Rangordnung/Klasse bestritten werden. Von der anerkannten Forderungssumme entfallen CHF 93.8 Mio. auf (privilegierte) Versicherungsforderungen und CHF 2.4 Mio. auf (nicht-privilegierte) Konkursforderungen (Klasse 4).

Das Landgericht hat das Ergebnis der Prüfungstagsatzung im Anmeldungsverzeichnis festgehalten. Die Gläubiger können das Anmeldungsverzeichnis bei der Masseverwalterin beziehen.

Die Masseverwalterin konnte dem Landgericht und den anwesenden Gläubigervertretern hinsichtlich der Aktiven berichten, dass aktuell flüssige Mittel und Anlagen im Wert von rund CHF 81.0 Mio. vorhanden sind. Die Masseverwalterin erwartet weiterhin Eingänge aus rückversicherten Schadenfällen. Diese Rückversicherungsleistungen bilden den werthaltigsten noch nicht realisierten Vermögenswert.

Der Vollständigkeit halber verweist die Masseverwalterin auf die Newsletter Nr. 6, 11, und 14, welche über die Ergebnisse der Allgemeinen Prüfungstagsatzungen vom 12.12.2018, 30.09.2020 und 20.12.2021 informieren. Sie sind in den oben erwähnten Zahlen nicht enthalten. Insgesamt wurden an den bislang vier Prüfungstagsatzungen 13’442 Forderungen im Umfang von CHF 268.1 Mio. behandelt, wovon Forderungen in Höhe von CHF 147.3 Mio. anerkannt und Forderungen in Höhe von CHF 120.7 Mio. bestritten wurden.

Die verbleibenden 246 angemeldeten Forderungen konnte die Masseverwalterin noch nicht bzw. noch nicht abschliessend prüfen. Die Gläubiger dieser Forderungen machen CHF 86.8 Mio. geltend.

Alles in allem wurden damit im Konkursverfahren bislang 13’688 Forderungen im Umfang von CHF 354.9 Mio. angemeldet. Erwähnenswert ist, dass darunter Einzelforderungen von Garantiefonds enthalten sind, die wiederum Hunderte oder Tausende von Einzelforderungen zusammenfassen.

Wie geht es im Konkursverfahren weiter?

Die Allgemeine Prüfungstagsatzung wurde noch nicht abgeschlossen. Eine Fortsetzung findet zu gegebener Zeit statt.

In der Zwischenzeit setzt die Masseverwalterin den Prüfungsprozess hinsichtlich der noch nicht bzw. noch nicht abschliessend geprüften Forderungen fort.

Daneben sind weiterhin über 2’000 gemeldete Schadenfälle in Bearbeitung. Die Anmeldung weiterer Forderungen ist daher zu erwarten.

Wie werden die Gläubiger über das Ergebnis der Allgemeinen Prüfungstagsatzung vom 26.05.2023 informiert?

Das Landgericht verständigt diejenigen Gläubiger, deren Forderungen am 26.05.2023 hinsichtlich des Betrages teilweise oder vollständig und/oder hinsichtlich der Rangordnung (Klasse) bestritten wurden, auf schriftlichem Wege. Sie können binnen 14 Tagen ab Zustellung des Gerichtsbeschlusses die Konkursmasse einklagen, sofern sie mit der Bestreitung nicht einverstanden sind. Bei Ausbleiben einer rechtzeitigen Klage werden sie als Gläubiger vom Konkursverfahren im Hinblick auf den bestrittenen Forderungsteil ausgeschlossen bzw. als Gläubiger in der anerkannten Klasse geführt.

Diejenigen Gläubiger, deren Forderungen am 26.05.2023 hinsichtlich des Betrages und hinsichtlich der Rangordnung (Klasse) anerkannt wurden, werden nicht verständigt. Alle Gläubiger haben jedoch die Möglichkeit, entweder beim Landgericht im Wege der Akteneinsicht Zugang zu den Berichten der Masseverwalterin und zum Anmeldungsverzeichnis zu erhalten oder sich direkt an die Masseverwalterin zu wenden.

Die Masseverwalterin erstattet Anfang 2024 einen nächsten, ausführlichen Bericht zuhanden des Gerichts. Eine Zusammenfassung dieses Berichts wird auf der Webseite veröffentlicht werden.

Mit welcher Konkursdividende können die Gläubiger rechnen und wann wird diese ausbezahlt werden?

An den vier bisherigen Prüfungstagsatzungen sind (privilegierte) Versicherungsforderungen in Höhe von CHF 118.4 Mio. anerkannt worden. Aktuell verfügt Gable über realisierte Aktiven in Höhe von rund CHF 81.0 Mio. Es dürfte daher als sicher gelten, dass (nicht-privilegierte) Konkursforderungen nicht befriedigt werden können.

Mit welcher Konkursdividende die Gläubiger von (privilegierten) Versicherungsforderungen rechnen können, hängt von den Entwicklungen auf der Passiv- und der Aktivseite ab. Die Höhe der Dividende (Konkursquote) kann u.a. daher nicht zuverlässig geschätzt werden, da von den insgesamt angemeldeten Forderungen in Höhe von CHF 354.9 Mio. Forderungen in Höhe von CHF 86.8 Mio. noch nicht oder noch nicht vollständig geprüft worden sind.

Mit einer (Teil-) Auszahlung können die Gläubiger bis auf weiteres nicht rechnen. Sie ist frühestens nach Abschluss der Allgemeinen Prüfungstagsatzung denkbar.

Newsletter Nr. 16

Zwischenbericht der Masseverwalterin (per 31. Dezember 2022)

Die Masseverwalterin hat einen aktualisierten Zwischenbericht per 31. Dezember 2022 über die bisherigen Fortschritte im Konkursverfahren der Gable Insurance AG in Konkurs erstellt. Der Bericht steht Ihnen ab sofort in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch auf unserer Webseite zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Masseverwalterin erfüllt damit ihre Pflicht gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz, wonach die Versicherungsnehmer und andere Gläubiger regelmässig über den Verlauf des Konkursverfahrens zu informieren sind. Weitere Zwischenberichte werden zu gegebener Zeit auf der erwähnten Webseite verfügbar gemacht werden.

Fortschritte bei der Prüfung angemeldeter Forderungen

Die Masseverwalterin hat aufgrund der erzielten Fortschritte bei der Prüfung der angemeldeten Forderungen beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz (Konkursgericht) eine weitere Fortsetzung der Allgemeinen Prüfungstagsatzung beantragt. Dabei geht sie davon aus, dass bei der nächsten, fortgesetzten Allgemeinen Prüfungstagsatzung zu rund 800 der aktuell circa 1’200 angemeldeten Forderungen, die noch nicht oder noch nicht vollständig geprüft werden konnten, eine Erklärung zur Richtigkeit und zur Rangordnung zuhanden des Konkursgerichts abgegeben werden kann. An den bisherigen Allgemeinen Prüfungstagsatzungen vom Dezember 2018, September 2020 und Dezember 2021 hat sich die Masseverwalterin zu 12’527 angemeldeten Forderungen erklärt.

Gläubiger der Konkursitin können ihre Forderungen bei der Masseverwalterin nach wie vor und vor Abschluss der Allgemeinen Prüfungstagsatzung zudem ohne Nachteile anmelden.

Fortsetzung der Allgemeinen Prüfungstagsatzung am 26. Mai 2023

Die Allgemeine Prüfungstagsatzung (Fortsetzung der Prüfungstagsatzung) wurde auf Freitag, den 26. Mai 2023, 09.00 Uhr, beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz, Verhandlungssaal 4, anberaumt. Die Ankündigung des Gerichtstermins ist ab sofort in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch auf unserer Webseite aufgeschaltet.

Newsletter Nr. 15

Zwischenbericht der Masseverwalterin (per 31. Dezember 2021)

Die Masseverwalterin hat einen aktualisierten Zwischenbericht per 31. Dezember 2021 über die bisherigen Fortschritte im Konkursverfahren der Gable Insurance AG in Konkurs erstellt. Der Bericht steht Ihnen ab sofort in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Masseverwalterin erfüllt damit ihre Pflicht gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz, wonach die Versicherungsnehmer und andere Gläubiger regelmässig über den Verlauf des Konkursverfahrens zu informieren sind. Weitere Zwischenberichte werden zu gegebener Zeit auf der erwähnten Webseite verfügbar gemacht werden.

Newsletter Nr. 14

Was ist das Ergebnis der am 20.12.2021 fortgesetzten Allgemeinen Prüfungstagsatzung vor dem Fürstlichen Landgericht?

Am 20.12.2021 fand vor dem Landgericht in Vaduz im Konkursverfahren der Gable Insurance AG i.K. (Gable) der dritte Gerichtstermin (fortgesetzte Allgemeine Prüfungstagsatzung) statt. Die Masseverwalterin konnte gegenüber dem Gericht eine Erklärung zur Richtigkeit und Rangordnung von weiteren 777 angemeldeten Forderungen (Schaden- und Prämienrückforderungen) abgeben. Zusammengenommen ergeben sie eine angemeldete Forderungssumme in Höhe von CHF 24.3 Mio., wovon CHF 21.7 Mio. auf (privilegierte) Versicherungsforderungen und CHF 2.6 Mio. auf (nicht-privilegierte) Konkursforderungen entfallen.

Die Masseverwalterin konnte 554 Forderungen im Umfang von CHF 3.2 Mio. vollständig anerkennen, wohingegen sie 223 Forderungen in Höhe von CHF 21.1 Mio. teilweise oder vollständig bestreiten musste. Von der anerkannten Forderungssumme entfallen CHF 2.6 Mio. auf (privilegierte) Versicherungsforderungen und CHF 0.6 Mio. auf (nicht-privilegierte) Konkursforderungen (Klasse 4).

Das Landgericht hat das Ergebnis der Prüfungstagsatzung im Anmeldungsverzeichnis festgehalten. Die Gläubiger können das Anmeldungsverzeichnis bei der Masseverwalterin beziehen.

Die Masseverwalterin konnte dem Landgericht und den anwesenden Gläubigervertretern hinsichtlich der Aktiven berichten, dass aktuell flüssige Mittel und Anlagen im Wert von rund CHF 90.3 Mio. vorhanden sind. Die Masseverwalterin erwartet weiterhin regelmässige und teilweise grössere Eingänge aus rückversicherten Schadenfällen. Diese Rückversicherungs-leistungen bilden den werthaltigsten noch nicht realisierten Vermögenswert.

Der Vollständigkeit halber verweist die Masseverwalterin auf die Newsletter Nr. 6 und 11, welche über die Ergebnisse der Allgemeinen Prüfungstagsatzungen vom 12.12.2018 und vom 30.09.2020 informieren. Sie sind in den oben erwähnten Zahlen nicht enthalten. Insgesamt wurden an den bislang drei Prüfungstagsatzungen 12’526 Forderungen im Umfang von CHF 167.5 Mio. behandelt, wovon Forderungen in Höhe von CHF 55 Mio. anerkannt und Forderungen in Höhe von CHF 112.5 Mio. bestritten wurden.

Die verbleibenden 950 angemeldeten Forderungen konnte die Masseverwalterin noch nicht bzw. noch nicht abschliessend prüfen. Die Gläubiger dieser Forderungen machen CHF 246.8 Mio. geltend.

Alles in allem wurden damit im Konkursverfahren bislang 13’476 Forderungen im Umfang von CHF 414.3 Mio. angemeldet. Erwähnenswert ist, dass darunter Einzelforderungen von Garantiefonds enthalten sind, die wiederum Hunderte oder Tausende von Einzelforderungen zusammenfassen.

Wie geht es im Konkursverfahren weiter?

Die Allgemeine Prüfungstagsatzung wurde erneut auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt.

In der Zwischenzeit setzt die Masseverwalterin den Prüfungsprozess hinsichtlich der noch nicht bzw. noch nicht abschliessend geprüften Forderungen fort.

Daneben sind weiterhin rund 2’200 gemeldete Schadenfälle in Bearbeitung. Die Anmeldung weiterer Forderungen ist daher zu erwarten.

Wie werden die Gläubiger über das Ergebnis der Allgemeinen Prüfungstagsatzung vom 20.12.2021 informiert?

Das Landgericht verständigt diejenigen Gläubiger, deren Forderungen am 20.12.2021 hinsichtlich des Betrages und/oder hinsichtlich der Rangordnung (Klasse) teilweise oder vollständig bestritten wurden, auf schriftlichem Wege. Sie können binnen 14 Tagen ab Zustellung die Konkursmasse einklagen, sofern sie mit der Bestreitung nicht einverstanden sind. Bei Ausbleiben einer rechtzeitigen Klage werden sie als Gläubiger vom Konkursverfahren im Hinblick auf den bestrittenen Forderungsteil ausgeschlossen bzw. als Gläubiger in der anerkannten Klasse geführt.

Diejenigen Gläubiger, deren Forderungen am 20.12.2021 hinsichtlich des Betrages und hinsichtlich der Rangordnung (Klasse) anerkannt wurden, werden nicht verständigt. Alle Gläubiger haben jedoch die Möglichkeit, entweder beim Landgericht im Wege der Akteneinsicht Zugang zu den Berichten der Masseverwalterin und zum Anmeldungsverzeichnis zu erhalten oder sich direkt an die Masseverwalterin zu wenden.

Die Masseverwalterin erstattet Anfang 2022 einen nächsten, ausführlichen Bericht zuhanden des Gerichts. Eine Zusammenfassung dieses Berichts wird auf der Webseite veröffentlicht werden.

Mit welcher Konkursdividende können die Gläubiger rechnen und wann wird diese ausbezahlt werden?

Die Höhe der Dividende (Konkursquote) kann auch zum heutigen Zeitpunkt nicht geschätzt werden. Von den insgesamt angemeldeten Forderungen in Höhe von CHF 414.3 Mio. sind Forderungen in Höhe von CHF 246.8 Mio. noch nicht oder noch nicht vollständig geprüft worden. Sowohl die Entscheidung über die Anerkennung oder Bestreitung dieser Forderungen als auch die Einstufung als (privilegierte) Versicherungsforderungen oder (nicht-privilegierte) Konkursforderungen haben wesentlichen Einfluss auf das Verhältnis zwischen vorhandenen Aktiven und anerkannten Passiven.

Mit einer (Teil-) Auszahlung können die Gläubiger bis auf weiteres nicht rechnen. Sie ist frühestens nach Abschluss der Allgemeinen Prüfungstagsatzung denkbar.

Newsletter Nr. 13

Fortschritte bei der Prüfung angemeldeter Forderungen

Die Masseverwalterin hat aufgrund der erzielten Fortschritte bei der Prüfung der angemeldeten Forderungen beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz (Konkursgericht) eine weitere Fortsetzung der Allgemeinen Prüfungstagsatzung beantragt. Dabei geht sie davon aus, dass bei der nächsten, fortgesetzten Allgemeinen Prüfungstagsatzung zu einigen Hundert der aktuell rund 1’700 angemeldeten Forderungen, die noch nicht oder noch nicht vollständig geprüft werden konnten, eine Erklärung zur Richtigkeit und zur Rangordnung zuhanden des Konkursgerichts abgegeben werden kann. In den beiden bisherigen Allgemeinen Prüfungstagsatzungen vom Dezember 2018 und September 2020 hat sich die Masseverwalterin zu 11’753 angemeldeten Forderungen erklärt.

Die Masseverwalterin beabsichtigt, im nächsten Jahr eine weitere Fortsetzung der Allgemeinen Prüfungstagsatzung zu beantragen.

Gläubiger der Konkursitin können ihre Forderungen bei der Masseverwalterin nach wie vor und vor Abschluss der Allgemeinen Prüfungstagsatzung zudem ohne Nachteile anmelden.

Fortsetzung der Allgemeinen Prüfungstagsatzung am 20. Dezember 2021

Die Allgemeine Prüfungstagsatzung (Fortsetzung der Prüfungstagsatzung) wurde auf Montag, den 20. Dezember 2021, 09.30 Uhr, beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz, Verhandlungssaal 1, anberaumt. Die Ankündigung des Gerichtstermins ist ab sofort in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch auf unserer Webseite aufgeschaltet.

Newsletter Nr. 12

Zwischenbericht der Masseverwalterin (per 31. Dezember 2020)

Die Masseverwalterin hat einen aktualisierten Zwischenbericht per 31. Dezember 2020 über die bisherigen Fortschritte im Konkursverfahren der Gable Insurance AG in Konkurs erstellt. Der Bericht steht Ihnen ab sofort in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Masseverwalterin erfüllt damit ihre Pflicht gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz, wonach die Versicherungsnehmer und andere Gläubiger regelmässig über den Verlauf des Konkursverfahrens zu informieren sind. Weitere Zwischenberichte werden zu gegebener Zeit auf der erwähnten Webseite verfügbar gemacht werden.

Corrigendum zu Newsletter Nr. 11

Die zum Ergebnis der Allgemeinen Prüfungstagsatzung vom 12. Dezember 2018 publizierten Zahlen sind nicht korrekt. Zutreffend ist Folgendes: Damals wurden 166 (nicht-privilegierte) Konkursforderungen im Umfang von CHF 22.6 Mio. behandelt, wovon Forderungen in Höhe von CHF 1.2 Mio. anerkannt und Forderungen in Höhe von CHF 21.4 Mio. bestritten wurden.

Newsletter Nr. 11

Was ist das Ergebnis der am 30.09.2020 fortgesetzten Allgemeinen Prüfungstagsatzung vor dem Fürstlichen Landgericht?

Am 30.09.2020 fand vor dem Landgericht in Vaduz im Konkursverfahren der Gable Insurance AG i.K. (Gable) der zweite Gerichtstermin (Fortsetzung der Allgemeinen Prüfungstagsatzung vom 12.12.2018) statt. Die Masseverwalterin konnte gegenüber dem Gericht eine Erklärung zur Richtigkeit und Rangordnung von insgesamt 11’588 angemeldeten Forderungen (Schaden- und Prämienrückforderungen) abgeben. Zusammengenommen ergeben sie eine angemeldete Forderungssumme in Höhe von CHF 120.6 Mio., wovon CHF 86.2 Mio. auf (privilegierte) Versicherungsforderungen und CHF 34.4 Mio. auf (nicht-privilegierte) Konkursforderungen entfallen.

Die Masseverwalterin konnte 10’319 Forderungen im Umfang von CHF 51.5 Mio. vollständig anerkennen, wohingegen sie 1’269 Forderungen in Höhe von CHF 69.1 Mio. teilweise oder vollständig bestreiten musste. Von der anerkannten Forderungssumme entfallen CHF 24.5 Mio. auf (privilegierte) Versicherungsforderungen und CHF 27.0 Mio. auf (nicht-privilegierte) Konkursforderungen (Klasse 4).

Das Landgericht hat das Ergebnis der Prüfungstagsatzung im Anmeldungsverzeichnis festgehalten. Die Gläubiger können das Anmeldungsverzeichnis bei der Masseverwalterin beziehen.

Die Masseverwalterin konnte dem Landgericht und den anwesenden Gläubigervertretern hinsichtlich der Aktiven berichten, dass aktuell flüssige Mittel und Anlagen im Wert von rund CHF 89.5 Mio. vorhanden sind. Die Masseverwalterin erwartet weiterhin regelmässige und teilweise grössere Eingänge aus rückversicherten Schadenfällen. Diese Rückversicherungsleistungen bilden den werthaltigsten noch nicht realisierten Vermögenswert.

Der Vollständigkeit halber verweist die Masseverwalterin auf den Newsletter Nr. 6, welcher über die Ergebnisse der Allgemeinen Prüfungstagsatzung vom 12.12.2018 informiert. Sie sind in den oben erwähnten Zahlen nicht enthalten. Damals wurden 165 (nicht-privilegierte) Konkursforderungen im Umfang von CHF 24.2 Mio. behandelt, wovon Forderungen in Höhe von CHF 13.3 Mio. anerkannt und Forderungen in Höhe von CHF 10.9 Mio. bestritten wurden.

Die Masseverwalterin konnte die verbleibenden 1’598 angemeldeten Forderungen bislang noch nicht oder noch nicht abschliessend prüfen. Die Gläubiger dieser Forderungen machen CHF 256.4 Mio. geltend.

Alles in allem wurden damit im Konkursverfahren bislang 13’351 Forderungen im Umfang von CHF 401.2 Mio. angemeldet. Erwähnenswert ist, dass darunter Einzelforderungen von Garantiefonds enthalten sind, die wiederum Hunderte oder Tausende von Einzelforderungen zusammenfassen.

Wie geht es im Konkursverfahren weiter?

Die Allgemeine Prüfungstagsatzung wurde erneut auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt.

In der Zwischenzeit setzt die Masseverwalterin den Prüfungsprozess hinsichtlich der rund 1’600 noch nicht oder noch nicht abschliessend geprüften Forderungen fort. Die Prüfung eines Teils dieser Forderungen konnte bisher nicht abgeschlossen werden, weil beim EFTA-Gerichtshof unter der Geschäftszahl E-5/20 ein neues Vorabentscheidungsersuchen hängig ist (Informationen dazu unter www.eftacourt.int). Dem Vorabentscheidungsverfahren liegt eine Klage von zwei französischen Gläubigern gegen die liechtensteinische Aufsichtsbehörde (FMA) zugrunde. Im Rahmen dieses nationalen Verfahrens richtete der Oberste Gerichtshof Fragen an den EFTA-Gerichtshof zur Auslegung der europäischen Richtlinie 2009/138/EG. Die Masseverwalterin ist weder im nationalen Ausgangsverfahren noch im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EFTA-Gerichtshof Partei. Der Ausgang des Verfahrens hat jedoch womöglich Auswirkungen auf die richtige Einordnung der angemeldeten Forderungen, nachdem die grundsätzliche Frage aufgeworfen wurde, ob die Forderungen von geschädigten Dritten (privilegierte) Versicherungsforderungen oder (nicht-privilegierte) Konkursforderungen darstellen. Mit dem Urteil des EFTA-Gerichtshofs ist im Jahr 2021 zu rechnen.

Daneben sind weiterhin rund 4’000 gemeldete Schadenfälle in Bearbeitung. Die Anmeldung einer grösseren Anzahl weiterer Forderungen ist daher zu erwarten.

Wie werden die Gläubiger über das Ergebnis der Allgemeinen Prüfungstagsatzung vom 30.09.2020 informiert?

Das Landgericht verständigt diejenigen Gläubiger, deren Forderungen am 30.09.2020 teilweise oder vollständig bestritten wurden, auf schriftlichem Wege. Sie können binnen 14 Tagen ab Zustellung die Konkursmasse einklagen, sofern sie mit der Bestreitung nicht einverstanden sind. Bei Ausbleiben einer rechtzeitigen Klage werden sie als Gläubiger vom Konkursverfahren ganz bzw. bei teilweiser Bestreitung im Hinblick auf den bestrittenen Forderungsteil ausgeschlossen.

Diejenigen Gläubiger, deren Forderungen am 30.09.2020 anerkannt wurden, werden nicht verständigt. Alle Gläubiger haben jedoch die Möglichkeit, entweder beim Landgericht im Wege der Akteneinsicht Zugang zu den Berichten der Masseverwalterin und zum Anmeldungsverzeichnis zu erhalten oder sich direkt an die Masseverwalterin zu wenden.

Die Masseverwalterin erstattet Anfang 2021 einen nächsten, ausführlichen Bericht zuhanden des Gerichts. Eine Zusammenfassung dieses Berichts wird auf der Webseite veröffentlicht werden.

Mit welcher Konkursdividende können die Gläubiger rechnen und wann wird diese ausbezahlt werden?

Die Höhe der Dividende (Konkursquote) kann auch zum heutigen Zeitpunkt nicht geschätzt werden. Von den insgesamt angemeldeten Forderungen in Höhe von CHF 401.2 Mio. sind Forderungen in Höhe von CHF 256.4 Mio. noch nicht oder noch nicht vollständig geprüft worden. Sowohl die Entscheidung über die Anerkennung oder Bestreitung dieser Forderungen als auch die Einstufung als (privilegierte) Versicherungsforderungen oder (nicht-privilegierte) Konkursforderungen haben wesentlichen Einfluss auf das Verhältnis zwischen vorhandenen Aktiven und anerkannten Passiven.

Mit einer (Teil-) Auszahlung können die Gläubiger bis auf weiteres nicht rechnen. Sie ist frühestens nach Abschluss der Allgemeinen Prüfungstagsatzung denkbar.

Newsletter Nr. 10

Zwischenbericht der Masseverwalterin (per 31. Dezember 2019)

Die Masseverwalterin hat einen aktualisierten Zwischenbericht per 31. Dezember 2019 über die bisherigen Fortschritte im Konkursverfahren der Gable Insurance AG in Konkurs erstellt. Der Bericht steht Ihnen ab sofort in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch auf unserer Webseite zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Masseverwalterin erfüllt damit ihre Pflicht gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz, wonach die Versicherungsnehmer und andere Gläubiger regelmässig über den Verlauf des Konkursverfahrens zu informieren sind. Weitere Zwischenberichte werden zu gegebener Zeit auf der erwähnten Webseite verfügbar gemacht werden.

Fortsetzung der Allgemeinen Prüfungstagsatzung am 30. September 2020

Die Allgemeine Prüfungstagsatzung (Fortsetzung der Prüfungstagsatzung) wurde auf Mittwoch, den 30. September 2020, 09.00 Uhr beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz, Verhandlungssaal 6, anberaumt. Die Ankündigung des Gerichtstermins ist ab sofort in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch auf unserer Webseite aufgeschaltet.

Gläubiger, die Forderungen später anmelden, haben die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten zu tragen und können früher geprüfte Forderungen nicht mehr bestreiten.

Newsletter Nr. 9

EFTA-Gerichtshof – Urteil vom 10.03.2020

Am 10.03.2020 hat der EFTA-Gerichtshof sein Urteil zum Vorabentscheidungsersuchen des liechtensteinischen Landgerichts vom 29.03.2019 erlassen. Das Landgericht hat dem EFTA-Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Auslegung der europäischen Richtlinie 2009/138/EG vorgelegt. Das Urteil ist in deutscher und englischer Sprache auf der Webseite des EFTA-Gerichtshofs veröffentlicht (https://eftacourt.int/cases/e-03-19/).

Der EFTA-Gerichtshof hat in seinem Urteil zunächst den Begriff der „Versicherungsforderung“ geklärt. Er hat dazu festgehalten, dass eine Forderung dann als Versicherungsforderung gelte, wenn das versicherte Ereignis während der Gültigkeit des Versicherungsvertrags eingetreten ist. Die Versicherungsforderung müsse also vor der Aufhebung eines Versicherungsvertrages entstanden sein. Es sei Sache des nationalen Rechts, ob als weitere Voraussetzung eine solche Forderung vor der Eröffnung des Liquidationsverfahrens angemeldet oder festgestellt worden sein muss.

Der EFTA-Gerichtshof hat ebenfalls die Frage beantwortet, ob Prämienrückerstattungsforderungen Versicherungsforderungen darstellen. Gemäss seinem Urteil ist dies nur dann der Fall, wenn sich die geforderte Prämienrückerstattung auf einen Versicherungsvertrag beziehen kann, der vor der Eröffnung des Liquidationsverfahrens aufgehoben worden ist. Ist ein Versicherungsvertrag nach der Eröffnung dieses Liquidationsverfahrens aufgehoben worden, stelle die Forderung auf Rückerstattung nicht verdienter Prämien keine Versicherungsforderung dar.

Der EFTA-Gerichtshof hat schliesslich zur Frage der Gleichbehandlung der Versicherungsgläubiger festgestellt, dass die Richtlinie 2009/138/EG dem nationalen Recht offen lasse, ob es zwischen verschiedenen Kategorien von Versicherungsforderungen einen Rangunterschied vorsehen wolle. Dies sei mit der Richtlinie vereinbar, wobei sichergestellt sein müsse, dass Versicherungsforderungen gegenüber allen anderen Forderungen bevorrechtigt behandelt werden. Auch müsse gewährleistet sein, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung von Gläubigern und das Diskriminierungsverbot berücksichtigt werden.

Der EFTA-Gerichtshof hat zum Begriff der „Versicherungsforderungen“ und zur Gleichbehandlung der Versicherungsgläubiger die erwarteten Antworten geliefert. Das liechtensteinische Recht kennt keine Unterteilung der Versicherungsforderungen in Kategorien, sodass die Gläubiger von Versicherungsforderungen gleichbehandelt werden müssen. Damit eine Forderung als Versicherungsforderung behandelt werden kann, muss das versicherte Ereignis während aufrechter Versicherungsvertragsdauer eingetreten sein. Ob zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen sind, kann erst nach Prüfung des individuellen Versicherungsvertrages, der auf ihn anwendbaren Versicherungsbedingungen und des einschlägigen nationalen Rechts beurteilt werden.

Demgegenüber erweist sich die Antwort des EFTA-Gerichtshofs zur Klassifizierung von Prämienrückerstattungsansprüchen für die Masseverwalterin als Überraschung. Sie hat zur Folge, dass fast sämtliche Forderungen auf Rückerstattung nicht verdienter Prämien als Konkursforderungen der vierten Klasse anstatt als Versicherungsforderungen behandelt werden müssen.

Newsletter Nr. 8

Fortsetzung der Allgemeinen Prüfungstagsatzung im 2020

Im Sinne einer Vorabinformation und aufgrund verschiedener Anfragen einiger Gläubiger können wir Ihnen mitteilen, dass die Masseverwalterin nach Erhalt des Urteils des EFTA-Gerichtshofs zu verfahrensrechtlichen Fragen beabsichtigt, die Fortsetzung der Allgemeinen Prüfungstagsatzung zu beantragen. Diese Allgemeine Prüfungstagsatzung sollte demnach im zweiten Quartal 2020 stattfinden können. Die Gläubiger werden rechtzeitig via diese Webseite bzw. mittels Newsletter über den definitiven Termin informiert werden.

Zwischenbericht der Masseverwalterin per 31. Dezember 2019

Die Masseverwalterin beabsichtigt, einen Zwischenbericht per 31. Dezember 2019 über die bisherigen und weiteren Fortschritte im Konkursverfahren der Gable Insurance AG in Konkurs bis im März 2020 zu publizieren. Der Bericht wird Ihnen wie immer in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch auf unserer Webseite www.gableinsurance.li zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt werden.

Die Masseverwalterin erfüllt damit ihre Pflicht gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz, wonach die Versicherungsnehmer und andere Gläubiger regelmässig über den Verlauf des Konkursverfahrens zu informieren sind.

Newsletter Nr. 7

Zwischenbericht der Masseverwalterin (per 31. Dezember 2018)

Die Masseverwalterin hat einen aktualisierten Zwischenbericht per 31. Dezember 2018 über die bisherigen Fortschritte im Konkursverfahren der Gable Insurance AG in Konkurs erstellt. Der Bericht steht Ihnen ab sofort in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch auf unserer Webseite www.gableinsurance.li zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Masseverwalterin erfüllt damit ihre Pflicht gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz, wonach die Versicherungsnehmer und andere Gläubiger regelmässig über den Verlauf des Konkursverfahrens zu informieren sind. Weitere Zwischenberichte werden zu gegebener Zeit auf der erwähnten Webseite verfügbar gemacht werden.

Corrigendum zu Newsletter Nr. 6

Die zum Ergebnis der Allgemeinen Prüfungstagsatzung vom 12. Dezember 2018 publizierten Zahlen sind nicht korrekt. Zutreffend ist Folgendes: Die Masseverwalterin hat eine Erklärung zur Richtigkeit und Rangordnung von 166 angemeldeten (nicht-privilegierten) Konkursforderungen (Klasse 1 bis 4) abgegeben, die sich in Summe auf CHF 22.6 Mio. belaufen. Die Masseverwalterin hat Forderungen in der Höhe von insgesamt CHF 1.2 Mio. anerkannt und Forderungen in der Höhe von insgesamt CHF 21.4 Mio. bestritten.

Das Landgericht hat das Ergebnis der Prüfungsverhandlung im Anmeldungsverzeichnis korrekt festgehalten.

Newsletter Nr. 6

Was ist das Ergebnis der Allgemeinen Prüfungstagsatzung vom 12.12.2018?

Am 12.12.2018 hat vor dem Landgericht in Vaduz im Konkursverfahren der Gable Insurance AG i.K. der erste Gerichtstermin (Allgemeine Prüfungstagsatzung) stattgefunden. Die Masseverwalterin hat eine Erklärung zur Richtigkeit und Rangordnung der 165 angemeldeten (nicht privilegierten) Konkursforderungen (Klasse 1 bis 4) abgegeben, die sich in der Summe auf CHF 24.2 Mio. belaufen. Die Masseverwalterin hat 65 Forderungen in der Höhe von insgesamt CHF 13.3 Mio. anerkannt und 100 Forderungen in der Höhe von insgesamt CHF 10.9 Mio. bestritten. Das Landgericht hat das Ergebnis der Prüfungsverhandlung im Anmeldungsverzeichnis festgehalten.

Bislang sind gegen 14’000 (privilegierte) Versicherungsforderungen angemeldet worden. Etwa 5’000 davon hat die Masseverwalterin bereits geprüft. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass in den beiden Forderungsanmeldungen der nationalen Auffangeinrichtungen in England und Dänemark in der Summe rund 50’000 Forderungen zusammengefasst sind, welche sämtliche geprüft wurden. Die gesamte Forderungssumme beträgt rund CHF 410 Mio. Diese Versicherungsforderungen sind am 12.12.2018 nicht behandelt worden. Die Masseverwalterin hat sich zu ihnen also noch nicht erklärt.

Wann werden die Versicherungsforderungen behandelt werden? Wie geht es im Konkursverfahren weiter?

Diese Frage kann noch nicht beantwortet werden. Die Allgemeine Prüfungstagsatzung wurde auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt.

In der Zwischenzeit setzt die Masseverwalterin den Prüfungsprozess hinsichtlich der rund 9’000 ungeprüften Versicherungsforderungen fort. Daneben läuft die Abwicklung der gemeldeten Schadenfälle (aktuell rund 7’500) im ordentlichen Rahmen weiter.

Wie werden die Gläubiger über das Ergebnis der Allgemeinen Prüfungstagsatzung vom 12.12.2018 informiert?

Das Landgericht verständigt diejenigen Gläubiger, deren Konkursforderungen (Klasse 1 bis 4) am 12.12.2018 bestritten wurden, auf schriftlichem Wege.

Diejenigen Gläubiger, deren Konkursforderungen (Klasse 1 bis 4) am 12.12.2018 anerkannt wurden, und diejenigen Gläubiger, die privilegierte Versicherungsforderungen angemeldet haben, werden nicht verständigt. Alle ausgewiesenen Gläubiger haben jedoch die Möglichkeit, beim Landgericht im Wege der Akteneinsicht Zugang zu den Berichten der Masseverwalterin und zum Anmeldungsverzeichnis zu erhalten.

Die Masseverwalterin erstattet Anfang 2019 einen nächsten, ausführlichen Bericht zuhanden des Gerichts. Eine Zusammenfassung dieses Berichts wird auf der Webseite der Gable Insurance AG i.K. veröffentlicht werden.

Mit welcher Konkursdividende kann ich rechnen und wann wird diese an die Gläubiger ausbezahlt werden können?

Die Höhe der Dividende (Konkursquote) kann zum heutigen Zeitpunkt nicht annähernd geschätzt werden. Sowohl die Aktiven als auch die Passiven sind und bleiben in Bewegung. Die Entwicklung der Tausenden von Schadenfällen hat einerseits grossen Einfluss auf den Umfang der Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern und verändert andererseits aufgrund von möglichen Eingängen von Rückversicherungsleistungen laufend den Stand der Aktiven.

Mit einer (Teil-) Auszahlung können die Gläubiger bis auf weiteres nicht rechnen. Sie ist erst nach Abschluss der wesentlichen Schadenabwicklungstätigkeit denkbar. Es ist derzeit nicht absehbar, wann dieser Zeitpunkt erreicht werden kann.

Anmeldung von Prämienrückforderungen

Im Zusammenhang mit dem Stichtag zur Anmeldung Ihrer Forderungen am 1. September 2018 möchten wir alle ehemaligen Versicherungsnehmer, welche einen Anspruch auf eine anteilige („pro rata temporis“) Rückerstattung ihrer bezahlten Prämien haben könnten, wie folgt informieren:

Keine automatische Forderungsanmeldung

Gemäss Art. 161 Abs. 5 VersAG gelten die aus den Büchern des Versicherungsunternehmens feststellbaren Versicherungsforderungen als angemeldet.

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass aus den Büchern der Gable Insurance AG in Konkurs keine Forderungen von Versicherungsnehmern hinreichend feststellbar sind. Aus diesem Grund kann insbesondere keine automatische Registrierung der Prämienrückforderungen erfolgen.

Wir bitten Sie deshalb, Ihre Prämienrückforderung zusammen mit den erforderlichen Beweisunterlagen (auf eigene Initiative) direkt mittels elektronischem Formular zu registrieren. Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben des Formulars.

Um Fehler bei der Berechnung der Prämienrückforderung zu vermeiden, weisen wir Sie nochmals gerne darauf hin, dass Ihr Versicherungsvertrag von Gesetzes wegen per 16. Dezember 2016 aufgelöst wurde. Damit ist der 16. Dezember 2016 der Stichtag zur Berechnung des rückforderungsberechtigten Anteils an der Prämie.

Datenschutzerklärung / Newsletter Gable Insurance AG in Konkurs

Gerne informieren wir Sie über folgende Änderungen in Bezug auf die neue Datenschutzgrundverordnung:

  1. Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung der Gable Insurance AG in Konkurs wurde angepasst. Mit dieser Erklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten und die Ihnen zukommenden Rechte nach den Bestimmungen der DSGVO und dem liechtensteinischen DSG geben. Sie finden die Datenschutzerklärung unter https://gableinsurance.li/datenschutz/.

  1. Newsletter

Wir möchten Sie über den Stand des Konkursverfahrens und aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten, und zwar in Form eines Newsletters. Damit Sie den Newsletter (weiterhin) erhalten, ist eine (neuerliche) Anmeldung notwendig.

Sie können diese Anmeldung jederzeit widerrufen. Alle Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Für den Newsletter anmelden

Zwischenbericht der Masseverwalterin (per 31. Dezember 2017)

Die Masseverwalterin hat einen ersten Zwischenbericht über die bisherigen Fortschritte im Konkursverfahren der Gable Insurance AG in Konkurs erstellt. Der Bericht steht Ihnen ab sofort in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch auf unserer Webseite www.gableinsurance.li zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Masseverwalterin erfüllt damit ihre Pflicht gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz, wonach die Versicherungsnehmer und andere Gläubiger regelmässig über den Verlauf des Konkursverfahrens zu informieren sind. Weitere Zwischenberichte werden zu gegebener Zeit auf der erwähnten Webseite verfügbar gemacht werden.

Mit freundlichen Grüssen

BATLINER WANGER BATLINER Rechtsanwälte AG

als Masseverwalterin der Gable Insurance AG in Konkurs

Verlängerung der Forderungsanmeldefrist

Auf Antrag der Masseverwalterin der Gable Insurance AG in Konkurs hat das Fürstliche Landgericht die ursprünglich auf den 01.09.2017 festgesetzte Anmeldefrist für die Forderungen der Gläubiger verlängert. Die Gläubiger können ihre Forderungen nunmehr bis zum 1. September 2018 bei der Masseverwalterin anmelden, wobei auch spätere Forderungsanmeldungen durchaus zulässig sind (die Tragung von dadurch verursachten Zusatzkosten bleibt allerdings vorbehalten).

Gleichzeitig hat das Fürstliche Landgericht den Termin für die allgemeine Prüfungstagsatzung verschoben. Sie findet neu am 12. Dezember 2018 statt.

Für alles Weitere verweisen wir Sie auf den Beschluss des Fürstlichen Landgerichts, der auf dieser Webseite abgerufen werden kann.

Neue FAQ

Im Rahmen unserer bisherigen Tätigkeiten als Masseverwalterin der Gable Insurance AG in Konkurs werden wir regelmässig um Stellungnahme zu verschiedenen Fragen gebeten.
Wir haben für Sie deshalb die wichtigsten und häufigsten Fragen in Form eines überarbeiteten Fragen- und Antworten-Katalogs zusammengestellt. Dabei haben wir Fragen von Versicherungsnehmern und anderen Gläubigern in einem jeweils separaten Katalog dargestellt.
Sie finden diese Informationen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch auf unserer Web-Seite www.gableinsurance.li.
Gerne möchten wir Sie auch über die möglichen Leistungen und Kontaktdaten der verschiedenen staatlichen Garantiefonds in Europa informieren. Dafür haben wir eine Übersichtstabelle erstellt, welche Ihnen ebenfalls neu auf unserer Web-Seite zur Verfügung steht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, welche nicht durch die oben erwähnten Informationsblätter beantwortet werden, insbesondere Fragen zu individuellen Anliegen, bitten wir Sie, uns über unsere Email Adresse gable@bwb.li zu kontaktieren.

Reichen Sie Ihre Forderungsanmeldung online ein

Im Nachgang zu unserer Mitteilung über die Anmeldung Ihrer Forderung(en) gegenüber der Gable Insurance AG in Konkurs möchten wir Sie wie folgt informieren:

Forderungen aus Versicherungsverträgen

  • Für die Anmeldung einer Forderung aus einem Versicherungsvertrag (z.B. Prämienrückzahlung oder Schadensanspruch) verwenden Sie bitte das folgende Formular: http://gableinsurance.li/file-a-claim/
  • Beachten Sie bitte, dass Sie im Falle eines noch nicht angemeldeten Schadens zunächst Ihren Broker kontaktieren, damit er Sie bei der Schadensanmeldung und/oder Schadensabwicklung unterstützt.
  • Bei bereits angemeldeten Schäden bitten wir Sie, für die Schadensabwicklung weiterhin mit ihren Brokern und/oder dem Agenten/Beauftragten für Schadensabwicklung der Gable AG zusammenzuarbeiten.
  • ENSTAR (EU) Limited („ENSTAR“) wurde zum Gesamt-Run-Off-Manager der Gable AG bestellt. Für den Fall, dass kein anderer Schadenregulierungsbeauftragter bestellt wurde, können Versicherungsnehmer somit ENSTAR unter Gable.Claims@enstargroup.com kontaktieren.

Andere Forderungen

  • Für die Anmeldung einer Forderung, die nicht auf einem Versicherungsvertrag beruht (z.B. Forderungen von Brokern oder allfälligen Dritten) verwenden Sie bitte das folgende Formular: http://gableinsurance.li/file-a-claim-non-policyholders/

Die Formulare können auf unserer Webseite www.gableinsurance.li abgerufen werden.

Vielen Dank für Ihre sehr geschätzte Zusammenarbeit.


Bestellung von Enstar (EU) Limited zum Run-Off-Manager

Im Nachgang zur Bestellung von BATLINER WANGER BATLINER Rechtsanwälte AG zur Masseverwalterin der Gable Insurance AG durch das Fürstlich Liechtensteinische Landgericht hat die Masseverwalterin die Gesellschaft Enstar (EU) Limited als Run-Off-Manager für die Gable Insurance AG mit Wirkung ab 16. Dezember 2016 bestellt.
Als Run-Off-Manager ist Enstar (EU) Limited für das gesamte Schadensmanagement und sämtliche technischen Operationen der Gable Insurance AG verantwortlich. Für weitere Informationen zur Bestellung von Enstar können Sie Enstar unter Gable.Claims@enstargroup.com kontaktieren.

Über die Enstar-Gruppe

Enstar (EU) Limited ist Teil der Enstar-Gruppe, einer vielschichtigen Versicherungsgruppe, die über ihr Netz an Konzerngesellschaften auf Bermuda, in den Vereinigten Staaten, im Vereinigten Königreich, in Kontinentaleuropa, in Australien und an anderen internationalen Standorten innovative Kapitalfreisetzungslösungen und Versicherungsgeschäfte in Spezialsparten anbietet. Enstar ist ein Marktführer im Bereich Versicherungsportfolioübernahmen und hat seit der Gründung im Jahre 2001 über 75 Gesellschaften und Portfolios erworben. Zu den aktiven Versicherungsgesellschaften zählen die StarStone Konzerngesellschaften, eine globale Versicherungsgruppe für Spezialsparten mit einem A-Rating, mit zahlreichen globalen Versicherungsplattformen, sowie der Atrium-Konzern, der für Lloyd’s Syndicate 609 Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäfte in Spezialsparten verwaltet und zeichnet. Weitere Informationen über Enstar finden Sie unter www.enstargroup.com.


Beschluss des Fürstlichen Landgerichts vom 17.11.2016

Mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichts vom 17.11.2016 wurde über das Vermögen der Gable Insurance AG, Bergstrasse 10, 9490 Vaduz (Register-Nr.: FL-0002.161.375-6), das Konkursverfahren eröffnet. Die BATLINER WANGER BATLINER Rechtsanwälte AG, Am Schrägen Weg 2, 9490 Vaduz, wurde als Masseverwalterin bestellt. Die Aufgabe der Masseverwalterin liegt in der Ermittlung, Einbringlichmachung und Sicherstellung der Aktiven sowie in der Feststellung der Schulden. Die Masseverwalterin prüft insbesondere die angemeldeten Ansprüche. Die näheren Angaben dazu können Sie dem Konkurseröffnungsedikt und der Bestellungsurkunde entnehmen. Beide können Sie herunterladen.

Auf das gegenständliche Konkursverfahren sind die liechtensteinische Konkursordnung und das liechtensteinische Versicherungsaufsichtsgesetz anwendbar. Durch die Konkurseröffnung wurde der Gable Insurance AG die freie Verfügung über ihr Vermögen entzogen. Ab diesem Zeitpunkt sind Rechtshandlungen der Gable Insurance AG, welche die Konkursmasse betreffen, den Konkursgläubigern gegenüber unwirksam. Die Konkurseröffnung bewirkt den Entzug der Bewilligung zur Ausübung einer Versicherungstätigkeit. Jeder Versicherungsnehmer ist durch diesen Entzug der Bewilligung berechtigt, den Versicherungsvertrag mit der Gable Insurance AG sofort zu kündigen. Ohne Wahrnehmung dieses Kündigungsrechts erlischt der Versicherungsvertrag vier Wochen nach der Bekanntmachung der Konkurseröffnung am 18.11.2016. Die Versicherungsverträge erlöschen somit spätestens am 16.12.2016.

Die Konkursgläubiger müssen ihre Forderungen bei der Masseverwalterin bis zum 01.09.2017 anmelden. Spätere Anmeldungen sind möglich, wobei der Gläubiger die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten zu tragen hat und früher geprüfte Forderungen nicht mehr bestreiten kann. Versicherungsnehmer, deren Versicherungsforderungen aus den Büchern der Gable Insurance AG feststellbar sind, brauchen ihre Forderungen nicht anzumelden, da sie als angemeldet gelten. Eine Anmeldung bleibt dennoch möglich und wird von der Masseverwalterin ausdrücklich begrüsst.

Für Ihre Forderungsanmeldung verwenden Sie bitte das auf dieser Webseite zu gegebener Zeit zugängliche Online-Formular.

MENU